Herr Rechtsanwalt Riehn hat an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Handels-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht studiert. Unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen trat Herr Rechtsanwalt Riehn in den Referendardienst beim hanseatischen Oberlandesgericht ein und schloss diesen mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Seitdem ist Herr Rechtsanwalt Riehn vorwiegend mit den Bereichen Arbeits- und Medizinalrecht befasst.
Neben seiner juristischen Tätigkeit ist Herr Rechtsanwalt Riehn staatl. exam. Rettungsassistent und als Lehrrettungsassistent sowie Dozent im Rettungsdienst und Schulwesen im Bereich der Erwachsenenbildung und Fortbildung tätig. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Rettungsdienst- und Transportrechts.